Ulm (ots) –
Bei der gestrigen (09.10.2023) bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich der Kurier,- Express- und Paketlieferbranche haben 90 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Ulm insgesamt 241 Arbeitnehmer kontrolliert. In 62 Fällen muss nachermittelt werden, da Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie Meldepflichten oder der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung bestehen.
Im Fokus der Zoll-Ermittler standen die Arbeitszeitaufzeichnungen der Kurierfahrer. Daher waren die Zöllnerinnen und Zöllner auch schon in den frühen Morgenstunden in verschiedenen Paketsammelzentren von der Ostalb bis zum Bodensee im Einsatz und befragten die Fahrer schon beim Sortieren der Sendungen und Beladen der Fahrzeuge. Die erhobenen Daten werden nun ausgewertet um Mindestlohnverstöße aufzudecken oder Unregelmäßigkeiten aufzuklären.
Ziele der koordinierten Schwerpunktaktion waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,00 Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
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