Lörrach (ots) –
Die Zugfahrt eines 35-jährigen sowie eines 33-jährigen Reisenden endete vor wenigen Tagen vorzeitig, nachdem sie von einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach im fahrenden Zug von Freiburg Richtung Basel einer Kontrolle unterzogen wurden.
An Gepäck hatten die beiden Männer zusammen einen Rucksack dabei, in dem sich u.a. knapp 400 Gramm Marihuana befanden. Außerdem entdeckten die Zollbeamten im Zugabteil einen Koffer, in dem bei genauerer Nachschau weitere ca. 4,5 Kilogramm Marihuana aufgefunden wurden. Der Koffer sowie die sich darin befindlichen Stoffe konnten noch vor Ort den beiden Reisenden zugeordnet werden. Deren Aussage, dass es sich um sogenanntes Cannabidiol-Marihuana (CBD) handle, welches einen nur geringen THC-Gehalt aufweist, konnte durch einen Schnelltest vorerst entkräftet werden. Nach Angaben der Tatverdächtigen sollte das Marihuana bei einer Veranstaltung in der Schweiz verschenkt werden.
Auch nach dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 sind die Ein-, Aus- und Durchfuhr von sowie das Handeltreiben mit Cannabis weiterhin grundsätzlich verboten und strafbewehrt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg -Zweigstelle Lörrach- erließ das Amtsgericht Lörrach gegen die beiden Tatverdächtigen Untersuchungshaftbefehle.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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