Berlin (ots) –
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Berufungsverfahren gegen die Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vertagt.
AfD-Bundeschatzmeister Carsten Hütter und Bundesvorstand Roman Reusch kommentieren:
„Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht Köln unsere Argumente und Beweisanträge nicht gewürdigt und mehr oder weniger die Argumente der Gegenseite ohne konkrete Prüfung übernommen. Aus unserer Sicht arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in dieser Angelegenheit aber nicht nur methodisch extrem unsauber, sondern betätigt sich als parteipolitischer Akteur.
Angesichts der offensichtlichen Instrumentalisierung des BfV gegen die AfD drängen sich Fragen auf, die in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich keine Rolle spielen dürften: Wie gestalten sich die Ausspähungen der Partei durch V-Leute? Stützt sich das BfV auf vermeintliche Anhaltspunkte, die es selbst kreiert hat? Und wenn ja, wie umfangreich war und ist der staatliche Einfluss auf diese Materialien und Sachverhalte?
Sollten sich diese Vorwürfe tatsächlich bewahrheiten, wäre das eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung für das BfV sowie für seinen Präsidenten, Thomas Haldenwang (CDU) und dessen oberster Dienstherrin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Insofern greift der deutsche Inlandsgeheimdienst aktuell nicht nur unsere Partei an, sondern fügt auch der deutschen Demokratie einen maximal großen Schaden zu.
Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie in Deutschland!“
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