Stuttgart (ots) –
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 18. Januar 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5419115) und vom 11. Januar 2023 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5414193)
Der Schaden hat mittlerweile schwindelerregende Ausmaße angenommen. Derzeit wird er weltweit auf knapp 200 Millionen Euro geschätzt. In Asien auf 1,5, in Amerika und Europa auf je 45 und in Australien auf 100 Millionen Euro. In Afrika beträgt er rund 150.000 Euro.
Hintergrund: Kriminelle Organisationen betrieben mehrere professionelle Callcenter, simulierten Kursverläufe und brachten so Anlegerinnen und Anleger dazu, in Kryptowährungen zu investieren. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA BW) kooperieren hierbei mit serbischen Strafverfolgungsbehörden. Aktuell befinden sich 23 Personen in Untersuchungshaft. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand finden sämtliche Prozesse in Serbien statt.
In Europa sind rund 12.000 Anlegerinnen und Anleger betroffen, in Deutschland sind es 2.200. Das LKA BW hat am 13. April 2023 bereits rund 1.300 Geschädigte per E-Mail angeschrieben. Ab dem 24. April sendet das LKA BW an alle in Deutschland wohnhaften Betrugsopfer einen Brief. In diesem Schreiben informiert das LKA BW zum aktuellen Ermittlungsverfahren und warnt grundsätzlich vor vermeintlich lukrativen Anlagemöglichkeiten.
Um weitere Schadensfälle durch betrügerische Kapitalanlagen zu verhindern, rät das LKA BW:
· Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf eine hohe Rendite) ist immer mit dem Risiko eines Totalverlusts verbunden. Produkt-Zertifizierungen wie beispielweise das TÜV-Siegel sind in der ersten Linie als Werbung zu verstehen. Sie bieten keine Gewähr für die Seriosität des Anbieters.
· Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
· Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
· Lesen Sie die AGB des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.
· Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition.
· Achten Sie auf die Gesellschaftsform: So unterliegt beispielsweise eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft keinerlei Haftungsverpflichtung, da sie über kein Stammkapital verfügt. Holen Sie Vergleichsangebote bei anderen Anbietern ein.
· Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwältinnen und Anwälten, beispielsweise aus dem Bereich Kapitalmarktrecht. Lassen Sie dort Ihr Angebot prüfen. Erkundigen Sie sich bei der Finanzaufsichtsbehörde Ihres Landes, ob das betreffende Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist und über eine Lizenz verfügt. Wenn das Unternehmen keine Registrierung oder Lizenz hat, sollten Sie zwingend von einer Investition absehen.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Leiter Pressestelle / Pressesprecher
Kriminaloberrat David Fritsch
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 / 5401-2044
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