Freiburg (ots) –
Zoll ermittelt wegen Betrugsdelikt in zwanzig Fällen
Weil er über einen Zeitraum von zwanzig Monaten mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung bzw. unter Umgehung derselben beschäftigt hatte, verurteilte das Amtsgericht Freiburg im Breisgau einen 29-jährigen, in der Reinigungsbranche tätigen Unternehmer aus Freiburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach war dem Unternehmer im Zuge einer Routinekontrolle auf die Schliche gekommen. Mehrere Angestellte der Firma wurden verdachtslos während ihrer Arbeit zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Ein darauf folgender Abgleich mit den Unterlagen der Buchhaltung ergab ein eindeutiges Missverhältnis zwischen offiziell den Angestellten vergüteter Arbeitszeit und dem der Kundschaft in Rechnung gestellten Arbeitsaufwand. Überwiegend hatte der verdächtige Unternehmer demnach die Gehälter schwarz ausbezahlt und über den geprüften Zeitraum nur etwa ein Fünftel an Sozialversicherungsbeiträgen, welche er tatsächlich hätte bezahlen müssen, entrichtet. Der zuständigen Betriebskrankenkasse entstand so ein Schaden von rund 250.000 Euro.
Das Amtsgericht Freiburg sah die Tatvorwürfe des Zolls als erwiesen an und verhängte schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg die zweijährige Bewährungsstrafe. Bei der Strafzumessung wurde zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft und vollumfänglich geständig war. Mit dem Urteil, welches seit Ende Juli rechtskräftig ist, wurde dem Mann zudem auferlegt, 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Freiburger Verein zu überweisen. Mit der Rückforderung der nicht bezahlten Pflichtbeiträge von rund einer Viertelmillion Euro an die geschädigte Betriebskrankenkasse wird er sich ebenfalls konfrontiert sehen.
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