Lörrach.Freiburg.Offeburg (ots) –
Rund 170 Beschäftigte des Hauptzollamts Lörrach waren auch 2023 an den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, um auf dem Arbeitsmarkt für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Denn Unternehmer, welche ihre Beschäftigten nicht zu den Sozialversicherungen anmelden, umgangssprachlich schwarz bezahlen, ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beschäftigen oder Arbeitskräfte illegal verleihen, betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze ebenso, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche ohne Steuerkarte arbeiten oder Arbeitslosenhilfe beziehen und nebenbei arbeiten. Sie alle schädigen nicht nur legal arbeitende Unternehmen und Arbeitnehmer, sie schädigen auch jede Bürgerin und jeden Bürger.
Im letzten Jahr wurden im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach, welcher eine Fläche von 5.000 km² einnimmt und sich von der Schweizer Grenze bis an die Nordgrenze des Ortenaukreises erstreckt, 775 Arbeitgeber sowie 9.450 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft. Die Prüfungen erfolgten verdachtslos, auch im Rahmen bundesweiter Branchenüberprüfungen oder auf Grund eingegangener Hinweise.
1.650 Strafverfahren und rund 1.100 Bußgeldverfahren mussten eingeleitet, rund 1.500 Straf- und 930 Bußgeldverfahren konnten abgeschlossen werden. Im Zuge der Ermittlungen des Zolls wurden Gesamtfreiheitsstrafen von rund acht Jahren, daneben per Urteilen und Strafbefehlen eine Gesamtsumme an Geldstrafen in Höhe von 400.000 Euro gegen im Bezirk ansässige oder wohnhafte Beschuldigte verhängt. Ebenfalls auf 400.000 Euro beläuft sich die Gesamtsumme festgesetzter Bußgelder. Die ermittelte Schadenssumme betrug 4,6 Millionen Euro.
Die Ergebnisse lagen in fast allen Bereichen leicht unter den Vorjahreszahlen, jedoch sind einige, vor allem umfangreichere Ermittlungsverfahren, welche 2023 begonnen wurden, noch nicht abgeschlossen.
Das Aufgabenfeld der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterscheidet sich vollkommen von dem der Kontrolle und Abfertigung des privaten und gewerblichen Warenverkehrs über die Grenze. Fahnderischer Spürsinn, geduldige Ermittlungsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten und Partnerbehörden prägen den Arbeitsalltag der Beamtinnen und Beamten der FKS, welche an der Waffe ausgebildet sind und ihren Dienst lagebedingt in zivil oder in erkennbarer Dienstkleidung verrichten.
Zöllnerinnen und Zöllner verfolgen in diesem Aufgabenbereich Verstöße, welche als Ordnungswidrigkeiten zu werten sind, grundsätzlich selbst und können im Zuge dessen selbst Geldbußen gegen Betroffene verhängen. In bestimmten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nehmen die Hauptzollämter zudem Rechte und Pflichten wahr, welche sonst den Staatsanwaltschaften obliegen.
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Quelle: ots