6.5 C
Stuttgart
Mittwoch, 27. November 2024

HZA-LÖ: Einfuhren im Postverkehr – ein weites Kontrollfeld für den Zoll im Sinne eines umfangreichen Verbraucherschutzes

Top Neuigkeiten

Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots) –

Die Zollstellen des Hauptzollamts Lörrach überwachen Wareneinfuhren nicht nur an den Grenzzollämtern. Über drei Binnenzollstellen im Bezirk – in Appenweier, in Freiburg und in Weil am Rhein – fertigen die dort eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner tagtäglich Waren ab, welche ihren Weg über die großen Flughäfen im Postversand in die EU, nach Deutschland und in die Region finden. Das können Sendungen von privat an privat sein, gewerbliche Sendungen von einem Unternehmer an den anderen oder Sendungen, welche aus Onlinebestellung von Privatpersonen resultieren.
So wurde erst kürzlich beim Zollamt Freiburg in einer privaten Paketsendung aus Afrika eine pulverförmige Substanz gefunden, welche in gebräuchlichen, unbeschrifteten Klarsichtbeuteln abgefüllt war. Der auf dem Paket angebrachten Zollinhaltserklärung war lediglich die Angabe „Traditionelles Medikament“ zu entnehmen. Den Zöllnerinnen und Zöllner stellte sich damit nach Ausschluss eines Betäubungsmittels die Frage, handelt es sich bei der Substanz um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, um ein Lebensmittel oder ein Kosmetikprodukt? Da die zur Einstufung notwendigen Angaben nicht beigebracht werden konnten, konnte die Sendung nicht überlassen werden.
In einem anderen Fall hatte ein Mann für sein Auto über eine chinesische Online-Einzelhandelsplattform ein Gerät gekauft, welches die Funktionen eines Navigationssystems und eines Radios vereinte. Allerdings erfüllte die Ware nicht die Vorgaben der EU zur Produktsicherheit. Gleiches galt für einen von einer Frau ebenfalls über einen Online-Marktplatz georderten Wasserstoff-Inhalator. Auch hier fehlten die CE-Kennzeichnung, eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache und die Angabe eines Wirtschaftsakteurs in der EU. Die Einfuhrabfertigungen mussten verweigert und die Waren an den Absender zurückgeschickt werden.
Ein ebenfalls für eine Privatperson bestimmtes Paket, welches online erworbene Bettwäsche, Bekleidung und Parfüm bekannter Labels enthielt, konnte der Käuferin nicht ausgehändigt werden. Offensichtlich handelte es sich um Produktfälschungen, welche auf Bestreben der Markenrechtsinhaber nicht überlassen werden konnten. Ob sie daneben Freude an den meist minderwertigen Fake-Produkten gehabe hätte, ist die andere Frage. Die Waren sind in der Regel von schlechter Verarbeitung und können zudem gesundheitsschädliche Chemikalien enthalten. Ein gefälschter Sneaker kann dann noch ungetragen schon sehr unangenehm riechen.
Nur vier Beispiele für Sendungen, wie sie tagtäglich in großen Mengen nach Deutschland bzw. in die EU verbracht werden und zuerst beim Zoll landen. Den Ärger und das Nachsehen haben die Empfängerinnen und Empfänger. Denn gerade im Falle von Online abgeschlossenen Handelsgeschäften wird der Rechnungspreis oft im Voraus bezahlt. Kann die Ware dann aus den oben dargestellten Gründen nicht überlassen werden, ist es kaum möglich, eine Erstattung zu erlangen. Bei Markenfälschungen ist es zudem nicht unüblich, dass der Rechteinhaber einen Bearbeitungsgebührenbescheid erlässt. Beträge bis 800 Euro können dabei gefordert werden.
Zöllnerinnen und Zöllner in den Postzollstellen müssen eine besonders umfangreiche Warenkenntnis besitzen. „Wir wissen immer, welche Jacken, Schuhe, Handtaschen oder Nahrungsergänzungsmittel gerade im Trend sind. Auf elektronische Geräte und Spielsachen haben wir ebenfalls ein besonderes Auge“, so die zuständige Abfertigungsbeamtin beim Zollamt Freiburg. Dabei bildet sie mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Sinne des Verbraucherschutzes lediglich die Vorhut für andere Fachbehörden. Gerade im Arzneimittelbereich oder bei Fragen der Produktsicherheit treffen die Marktüberwachungsbehörden der Länder, in Baden-Württemberg die Landratsämter oder Regierungspräsidien, die Entscheidungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in jedem Fall beim Postversand und bei Internetbestellungen genau hinsehen und sich im Vorfeld möglichst genau informieren, wem sie ihr Vertrauen schenken. Im Zweifel und wenn möglich, dann doch besser auf der sicheren Seite den heimischen Einzelhandel zu nutzen, zahlt sich dann gegebenenfalls aus.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -

Neueste Artikel

- Advertisement -