6.5 C
Stuttgart
Montag, 14. Oktober 2024

Gehaltsplus kommt kaum an? Recruitingexperte nennt 10 Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern steueroptimiert geben können

Top Neuigkeiten

Hamburg (ots) –

Gehaltserhöhungen klingen für die meisten Arbeitnehmer nach einer tollen Kompensation für mehr Verantwortung im Beruf. In Realität kommen von einer Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro jedoch in den meisten Fällen weniger als die Hälfte beim Arbeitnehmer effektiv an.

„Solche Gehaltssteigerungen sind für das Unternehmen kostenintensiv und nutzen den Mitarbeitern nicht viel. Sinnvoller ist es, auf steuerfreie Vorteile zurückzugreifen – etwa monatliche 50-Euro-Gutscheine“, erklärt Randolph Moreno Sommer. Er ist Unternehmensberater mit Fokus auf Mitarbeiter-Benefits. Gerne verrät er im Folgenden zehn Benefits, die Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei geben können.

Mitarbeiter-Benefits im Überblick

Steuerfreie Gehaltsextras bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich: Dem aktuellen Steuerrecht zufolge können Mitarbeiter je nach Funktion und Einkommen bis zu 2.530 Euro in Form staatlich geförderter Entgelt-Benefits erhalten – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Dennoch sind diese Gehaltsextras den meisten Unternehmen weitestgehend unbekannt. Im Folgenden daher zehn typische steuerfreie Benefits, die Arbeitnehmern bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalkosten mehr Netto vom Brutto ermöglichen:

1. 50 Euro Sachbezug

Seit 2022 liegt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge bei 50 Euro im Monat. Diese Bezüge dürfen allen Mitarbeitern im Unternehmen gewährt werden. Somit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis zu 600 Euro netto jährlich unversteuert und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen.

2. Internetpauschale

Jeder internetnutzende Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine sogenannte Internetpauschale als Kostenzuschuss erhalten – auch dann, wenn es sich um rein privat verursachte Gebühren handelt.

3. Kita-Zuschuss

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen sofortigen monatlichen Zuschuss für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern zur Verfügung zu stellen. Solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht wird, ist dieser monatliche Zuschuss komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

4. Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub zur Verfügung gestellt werden. Neben Barzuschüssen gehört auch die Unterbringung in Ferienheimen zu den typischen Erholungsbeihilfen.

5. Mobilitätskosten

Alternativ zum Firmenwagen können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das das komplette Spektrum an Verkehrsmitteln umfasst. Das Budget ist jeden Monat flexibel einsetzbar.

6. Extrageld für PKW-Werbung

Diese steuerfreie Zahlung kann jedem Mitarbeiter nach Unterzeichnung eines Mietvertrags, mit rechtlich gültiger Vertrags- und Zahlungsgestaltung, vom Arbeitgeber zufließen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zur Freigrenze von 255 Euro jährlich beziehungsweise 21 Euro monatlich erhalten.

7. Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, wenn sie aus beruflichen Gründen mehr als acht Stunden täglich an einer auswärtigen Arbeitsstätte Leistungen erbringt. Für die Verpflegung können dem Arbeitnehmer zu diesem Zweck unversteuert und sozialversicherungsfrei sofortige monatliche Pauschbeträge in Höhe von 210 Euro erstattet werden.

8. Mittagessen

Sehr beliebt ist auch ein Monatsbudget für das tägliche Mittagessen. Hier sind Beträge von bis zu 6,90 Euro täglich möglich.

9. Geburtstagsgeschenk

Zusätzlich können steuerfreie Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 Euro gewährt werden – jedoch ausschließlich bei persönlichen Ereignissen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten oder Arbeitnehmerjubiläen. Weihnachten oder Betriebsjubiläen sind hiervon ausgeschlossen. Der Betrag von 60 Euro bezieht sich auf den Bruttobetrag, einschließlich Umsatzsteuer. Es ist möglich, Geschenke in Form von Gutscheinen oder Prepaid-Karten zu gewähren, jedoch müssen diese ausschließlich für bestimmte Waren oder Dienstleistungen im Inland einlösbar sein.

10. Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung soll typische Krankheitsrisiken verringern und gesundheitsgerechtes Verhalten fördern – so zum Beispiel in Form von Rückenkursen, Ernährungs-Coachings oder Stressbewältigungskursen. Laut Gesetz erfolgt diese Entgeltumwandlung steuerfrei – sie wird also direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen. Zu versteuern ist dann nur noch das geringere Bruttoeinkommen.

Fazit

Steuerfreie Gehaltsextras werden noch immer viel zu selten von Unternehmen genutzt. Neben den hier genannten Benefits gibt es noch weitere Förderungen im Bereich Gesundheit. Wichtig ist, sich als Arbeitgeber im Vorfeld ausführlich Gedanken darüber zu machen, wie die Extras möglichst flexibel an die Mitarbeiter ausgezahlt werden können, so dass der Verwaltungsaufwand minimal ist. Am besten gestaltet der Arbeitgeber zu diesem Zweck verschiedene Budgets, die Mitarbeiter flexibel nach eigenem Ermessen nutzen können.

Über FAIRFAMILY:

Randolph Moreno Sommer ist gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Felix Anrich Gründer und Geschäftsführer der FAIRFAMILY. Das Unternehmen hat aus über 4.000 Beratungen mit den Spezialisten und Beratern aus den Bereichen Recruiting, Arbeitgebermarketing, Personal, Gesundheitsmanagement und Steuerberatung ein einzigartiges Gesundheits-Benefit-System entwickelt. Die Unternehmensberatung FAIRFAMILY unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Implementierung einzigartiger Gesundheitsleistungen dabei, zum attraktiven Arbeitgeber zu werden, der die besten Mitarbeiter anzieht, emotional bindet, die Produktivität erhöht und gleichzeitig Krankheitstage senkt. Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung sind sie inzwischen das führende Beratungsunternehmen in Deutschland.

Weitere Informationen unter: https://www.fairfamily.de/.

Weitere Informationen zum Unternehmensreport finden Interessierte unter: https://fairfamily.de/7tipps

Pressekontakt:
FAIRFAMILY GmbH

Startseite


E-Mail: info@fairfamily.de

- Advertisement -

Neueste Artikel

- Advertisement -