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Dienstag, 5. November 2024

„Bildungszentrum Arbeit-von-morgen“: Die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes

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Glückstadt (ots) –

Neue Technologien und automatisierte Prozesse – der Wandel der Arbeitswelt betrifft branchenübergreifend sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und stellt sie ständig vor neue Herausforderungen. Das Qualifizierungschancengesetz ist die Antwort auf diesen Wandel und bietet Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und zukunftsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen. Unter der Marke „Bildungszentrum Arbeit-von-morgen“ agieren Simon Frick und Etienne-Joel Noah Schöberl im staatlichen Auftrag und konzentrieren sich auf genau solche Themen. Hier erfahren Sie, welche vielfältigen Möglichkeiten das Gesetz für individuelle und unternehmerische Entwicklung bietet.

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – Unternehmen stehen vor herausfordernden Zeiten. Der Arbeitsmarkt ist momentan durch ein großes Umdenken gekennzeichnet: Die Folgen der Corona-Pandemie und der voranschreitenden Digitalisierung haben zu einem bedeutenden Umdenken auf dem Arbeitsmarkt geführt. Im Fokus steht die Sicherheit am Arbeitsplatz, während Unternehmen verstärkt mit Fragen zur Kunden- und Mitarbeitergewinnung, der Optimierung von Unternehmensprozessen und der Anpassung an Veränderungen konfrontiert sind. Diese Anforderungen bedeuten für viele kleine und mittelständische Unternehmen erhebliche finanzielle Investitionen, sei es für Implementierungen, Mitarbeiterschulungen oder andere Maßnahmen. „Wer die Herausforderungen dieser Zeit nicht wahrnimmt und sich nicht weiterbildet, läuft Gefahr, den Anschluss oder gar seinen Job zu verlieren“, erklärt Simon Frick vom „Bildungszentrum Arbeit von morgen“. „Auch Arbeitgeber verpassen dadurch staatliche Fördermöglichkeiten sowie die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb zu positionieren.“

„Um die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern, ist es entscheidend, bereits jetzt die Mitarbeiter auf die Anforderungen von morgen vorzubereiten. Dank des Qualifizierungschancengesetzes und des Arbeit-von-morgen-Gesetzes können Unternehmen in Kooperation mit spezialisierten Bildungsträgern diese Entwicklung kostenfrei umsetzen“, ergänzt sein Geschäftspartner Etienne-Joel Noah Schöberl. Die beiden Experten fokussieren sich mit der Marke „Bildungszentrum Arbeit-von-morgen“ auf praxisnahes Wissen zu Themen wie Digitalisierung und zukunftsweisende Märkte. Ihr Team entwickelt maßgeschneiderte Weiterbildungskonzepte für Unternehmen, die gezielt aktuelle Herausforderungen wie Strukturwandel, Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftemangel adressieren und bis zu 100 Prozent Förderung erhalten können. Das macht sie zu wahren Experten des Qualifizierungschancengesetzes, einem bedeutenden Baustein der deutschen Arbeitsmarktpolitik, der darauf abzielt, die Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten an den sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt zu stärken.

Förderung für die digitale Arbeitswelt und Anpassung an den Wandel

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und zielt darauf ab, Beschäftigte und Unternehmen durch staatliche Förderung von Weiterbildungen für die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit, mit geeigneten Bildungsträgern zusammenzuarbeiten und Ressourcen zu sparen. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz, das im Mai 2020 in Kraft trat und das QCG weiterentwickelte, erhöhte die Zuschüsse zusätzlich. Kernpunkte des Gesetzes sind die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen während der Weiterbildung sowie die gezielte Unterstützung von Beschäftigten in Berufen, die durch technologischen Wandel oder strukturelle Veränderungen betroffen sind.

„Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Anpassung an den digitalen Wandel – was heute absolut notwendig ist. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und sichert die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“, erklärt Simon Frick vom „Bildungszentrum Arbeit von morgen“. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratungsangebote, die es Unternehmen und Beschäftigten ermöglichen, passende Weiterbildungsmaßnahmen zu identifizieren. Insgesamt schafft das Qualifizierungschancengesetz eine strukturierte Grundlage, um die Arbeitswelt erfolgreich an die Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen und die Qualifikationen der Arbeitnehmer zu stärken.

Qualifizierungschancengesetz: Zukunftssicherung für KMU durch gezielte Weiterbildungsförderung

Das Qualifizierungschancengesetz bietet gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, aktiv auf die Entwicklungen des Strukturwandels, der Digitalisierung und des Fachkräftemangels zu reagieren und die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebes zu sichern. Gefördert werden Weiterbildungen von Arbeitnehmern, deren aktuelle Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden könnte, die auf andere Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die in einen Beruf wechseln möchten, in dem die Fachkräfte knapp sind. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit.

Für Unternehmen aller Größen gilt eine bis zu hundertprozentige Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss und berufsabschlussbezogene Weiterbildungen. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können weitere fünf Prozentpunkte – und bei einem Weiterbildungsbedarf von mindestens einem Fünftel der Beschäftigten sogar zehn Prozentpunkte zusätzliche Förderung bieten. Das Gesetz richtet sich besonders an Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen für Weiterbildungen haben, gilt jedoch für alle Beschäftigungsverhältnisse.

„Angesichts der schnellen technologischen Veränderungen, der Einführung digitaler Werkzeuge und automatisierter Prozesse ist eine kontinuierliche Weiterbildung unabdingbar. Das Qualifizierungschancengesetz trägt dazu bei, Fachkräfte zu sichern und die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer an den dynamischen Arbeitsmarkt zu stärken. Es ist somit nicht nur ein Instrument zur Erhöhung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft“, so Etienne-Joel Noah Schöberl. Für Unternehmen, die die Fördermöglichkeiten des Gesetzes nutzen möchten, bieten Simon Frick und Etienne-Joel Noah Schöberl Unterstützung an. „Wir stehen zur Verfügung, um die Systematisierung und Umsetzung der Fördermittel zu erläutern und aufzuzeigen, wie das Qualifizierungschancengesetz konkret in ihrem Unternehmen genutzt werden kann. Darüber hinaus beleuchten wir Aspekte wie die Einsparung von Arbeitsentgelt und stehen für detaillierte Informationen bereit“, so die Experten vom „Bildungszentrum Arbeit von morgen“ abschließend.

Möchten Sie auch die Möglichkeiten und Vorteile dieses Gesetzes für Ihr Unternehmen nutzen und an der Zukunftsaufgabe der Digitalisierung mitarbeiten? Dann melden Sie sich jetzt bei Simon Frick und Etienne-Joel Noah Schöberl (http://www.arbeit-von-morgen.de/start/) und vereinbaren Sie einen Termin!

Pressekontakt:
Etienne-Joel Noah Schöberl und Simon Frick
E-Mail: info@arbeit-von-morgen.de
Webseite: http://www.arbeit-von-morgen.de/start/
Original-Content von: „Bildungszentrum Arbeit-von-morgen“, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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