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Mittwoch, 27. November 2024

HZA-KA: Hauptzollamt Karlsruhe stellt Jahresbilanz 2021 vor / Vorkrisenniveau erreicht und übertroffen – mit 8,5 Milliarden Euro einnahmestärkstes Hauptzollamt in Baden-Württemberg

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Karlsruhe (ots) –

~Der Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 2. Mai 2022 gemeinsam mit der Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher und dem Präsidenten des Zollkriminalamts Dr. Rainer Mellwig die Bilanz des deutschen Zolls für das Jahr 2021 vorgestellt. Das Hauptzollamts Karlsruhe stellt ergänzend hierzu seine Jahresbilanz vor und vereinnahmte im Jahr 2021 rund 8,5 Milliarden Euro.

„Die Zollverwaltung hat auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie wiederholt bewiesen, auf einschneidende Veränderungen wie z.B. den Austritt des Vereinigten Königreiches aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion, zügig und flexibel reagieren zu können und sich nahezu täglich neuen Herausforderungen zu stellen. Sei es bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Schmuggels oder der schnellen Warenabfertigung und Umsetzung von Steuererleichterungen. Die hier veröffentlichten Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass der Zoll in 2021 erneut hervorragende Arbeit geleistet hat und dynamische Lagen bewältigt, insbesondere auch dank des großartigen Engagements aller 875 Beschäftigten des Hauptzollamts“, so Regierungsdirektorin Dr. Ulrike Berg-Haas, Leiterin der Behörde.

Steuererhebung – Der Zoll, die Einnahmeverwaltung des Bundes

In 2021 nahm das Hauptzollamt Karlsruhe insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro für die Europäische Union und für die Kassen des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg ein. Damit konnte das Hauptzollamt Karlsruhe als einnahmestärkstes Hauptzollamt in Baden-Württemberg das Vor-Corona-Jahr 2019 übertreffen (2019: 7,7 Mrd., 2020: 7,2 Mrd.). Die Summe setzt sich zusammen aus erhobenen Zöllen in Höhe von 116 Millionen Euro, die an den Haushalt der Europäischen Union abgeführt werden. Die Haupteinnahmequelle sind die Verbrauch- und Verkehrsteuern mit rund 5,6 Milliarden Euro. Darunter macht die Energiesteuer mit knapp 4,7 Milliarden Euro den größten Anteil aus. Die Einfuhrumsatzsteuer schlägt mit 2,8 Milliarden Euro zu buche.

Das bereits hohe Abfertigungsvolumen beim Hauptzollamt Karlsruhe hat sich auch im Brexit-Jahr gesteigert. In 2021 wurden insgesamt 4,9 Millionen Warenpositionen zur Einfuhr abgefertigt (2019: 4,2 Mio., 2020: 4,5 Mio.), zur Ausfuhr rund 11,1 Millionen Positionen, 2,3 Millionen Positionen mehr als in 2020.

„Aufgrund der gut aufgestellten digitalisierten Aufgabenerledigung sind wir in der Lage, unter erschwerten Bedingungen auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben“, betont Amtsleiterin Dr. Ulrike Berg-Haas. So wird zum Beispiel die Warenabfertigung im gewerblichen grenzüberschreitenden Warenverkehr seit vielen Jahren bis auf nur noch wenige Ausnahmen ausschließlich online abgewickelt. Der hohe Digitalisierungsgrad hat sich beim Hauptzollamt Karlsruhe in der Corona-Pandemie, beim Brexit und derzeit auch in der Ukraine-Krise als überaus funktionell und effizient bewährt, um Waren und auch benötigte medizinische Hilfsgüter rasch und flexibel abzufertigen. Mit der umfassenden digitalen Vernetzung gelingt es, die Kapazitäten der Zollstellen bundesweit so zu nutzen, dass Abfertigungen ortsunabhängig schnell und zuverlässig abgewickelt werden.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung – Schaden von der Allgemeinheit abwenden

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Die Handlungsfähigkeit des Staates wird geschwächt, das Sozialversicherungssystem umgangen und die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben. Kein legal arbeitendes Unternehmen, das seine Mitarbeiter*innen ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Arbeitgebern konkurrieren, die „schwarz“ arbeiten lassen oder Arbeitnehmer illegal beschäftigen. Denn diese zahlen meist weder Steuern noch Sozialabgaben. Hinzu kommt, dass illegale Arbeitnehmer oft weit unter der gesetzlich vorgegebenen Höhe des Mindestlohns bezahlt und leider in vielen Fällen auch regelrecht ausgebeutet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat in den letzten Jahren konsequent den Verfolgungsdruck erhöht, um erfolgreich gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorzugehen.

Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die 236 Zöllner*innen der Schwarzarbeitsbekämpfungseinheiten an den Standorten Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen haben im vergangenen Jahr insgesamt 2.008 Arbeitgeber geprüft.
Durch die Ermittlungen der FKS konnten kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt werden. 4.624 Strafverfahren (2020: 3.423) wurden in 2021 eingeleitet und die Gerichte verurteilten die Straftäter zu 72 Jahren Freiheitsstrafen und über 1,2 Millionen Euro Geldstrafen.
Bei ihren Ermittlungen deckten die Zöllner*innen Schäden in einer Gesamthöhe von 26,3 Millionen Euro auf. Bundesweit wurde eine Schadenssumme von rund 790 Millionen Euro festgestellt. Die Ahndungsstelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe leitete in 2021 849 (2020: 736) Bußgeldverfahren ein und schloss 1.385 Verfahren ab.

Durch die akribische Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten konnten z.B. im Mai 2021 vor dem Landgericht Darmstadt drei Angeklagte wegen Schwarzarbeit zu Freiheitsstrafen von über zehn Jahren verurteilt werden. Mehr als 220 Zollbeamte der FKS hatten in fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt insgesamt 19 Firmen und Wohnräume durchsucht. Im Zuge der Durchsuchungsaktion wurden umfangreiche Beweismittel und über 220.000 EUR an Vermögenswerten gesichert. Noch während der Durchsuchungsmaßnahme versuchten die Angeklagten, sich auf schnellstem Wege des Geldes zu entledigen und warfen eine Handtasche mit Bargeld in Höhe von 100.000 Euro aus dem Fenster. Von den insgesamt sechs Beschuldigten wurden zeitgleich vier Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Wie die Zöllner*innen der FKS am Dienstort Heidelberg ermittelten, beschäftigte der Hauptangeklagte im Tatzeitraum Juni 2015 bis Oktober 2019 zahlreiche Arbeitnehmer auf Großbaustellen, die er in erheblichem Umfang „schwarz“ entlohnte. Seiner Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Um seine Taten zu verschleiern, gab er zum Schein vor, dass die Arbeiten durch Nachunternehmen ausgeführt wurden. Tatsächlich erbrachte jedoch sein eigenes Unternehmen die Leistungen.
Der Hauptangeklagte täuschte somit über Jahre die Sozialversicherungskassen und Finanzämter und verursachte einen Schaden von über 13 Millionen Euro. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.
Die beiden Mitangeklagten wurden zu zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Aufgriffe im Bereich Rauschgift, Waffen, Tabak, Bargeld, Artenschutz und Markenpiraterie

Im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs kontrollierten die Beamten der mobilen Kontrolleinheit sowie die Zöllner am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden über 44.000 Personen sowie 14.000 Pakete bei den insgesamt sechs Zollämtern im Bezirk. Über 117 Kilogramm Betäubungsmittel, unter anderem Marihuana, Kokain, Haschisch, Heroin und Amphetamine, konnten hierdurch aus dem Verkehr gezogen werden.
Durch die gute Arbeit der Zollhündin „Vali“ konnte ein Dealerring mit mehreren Festnahmen zerschlagen werden. So enttarnte die Schnüffel-Expertin eine doppelte Rückwand in einem Kastenwagen. In dem professionelles Versteck befanden sich 110 folierte Päckchen mit insgesamt 110 Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von ca. 400.000 Euro. Der Aufgriff führte zur Verhaftung von drei Beschuldigten in Ludwigsburg, denen vorgeworfen wird, seit geraumer Zeit regelmäßig Transporte mit Marihuana im dreistelligen Kilogrammbereich von Spanien nach Deutschland organisiert zu haben.
Außerdem wurden im Rahmen der Kontrollen 15 Waffen und 16 Schuss Munition beschlagnahmt.
450 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak und über 800.000 Zigaretten – über 750.000 Zigaretten mehr als in 2021 – wurden bei den Kontrollen sichergestellt. Am 29. Juni gelang der mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Karlsruhe ein Schlag gegen den Zigarettenschmuggel, bei dem 670.000 unversteuerte sowie gefälschte Zigaretten beschlagnahmt wurden. Den geschulten Blicken der Zöllner*innen entging nicht, dass der Klein-LKW mit einer professionell eingebauten doppelten Decke versehen war. Allein durch diesen Erfolg konnten die Karlsruher Zöllner*innen einen Steuerschaden in Höhe von rund 120.000 Euro verhindern.
Bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs wurden knapp 416.000 Euro sichergestellt. Die mobile Kontrolleinheit entdeckte in einem türkischen Kleintransporter in einer mitgeführten Tiefkühltruhe zwischen Lebensmitteln versteckt sowie im Fahrerbereich insgesamt 400.000 Euro.
Auch gefälschte Markenprodukte unterliegen der strengen Überwachungsaufsicht der Zöllner*innen. So wurden im Jahr 2021 knapp 25.000 gefälschte Waren verschiedener Designermarken sichergestellt. Bei der Einfuhr dieser Gegenstände wurde gegen das Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht verstoßen. Die hierbei am häufigsten beschlagnahmten Gegenstände aufgrund von Fälschungen waren Nahrungsmittel, Tabakerzeugnisse, Kleidung und Arzneimittel. 187 Sendungen enthielten Produkte, die nicht den Sicherheitsbestimmungen der EU entsprachen und deshalb eine Gefahr für Verbraucher dargestellt hätten. 1.066 Aufgriffe im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln, einen Dopingmittel-Aufgriff und fünf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen wurden festgestellt. Im September letzten Jahres entdeckten die Beamt*innen beim Zollamt Mannheim in einem schweizer Paket acht geschnitzte Wildtierfiguren aus Elfenbein.

Prüfungsdienst

Betriebsprüfer halten in Im- und Exportunternehmen ihr geschultes Auge auf abgabenrechtlich relevante Warenbewegungen und können dadurch Abweichungen zu ursprünglichen Zollabfertigungen feststellen, die zu Nacherhebungen oder Erstattungen führen können. Auch inländische Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, lagern oder verwenden, werden von den Beamten des Prüfungsdienstes überwacht. Steuerfestsetzungen beruhen oftmals auf Angaben, die der Beteiligte selbst gemacht hat. Eine abschließende Überprüfung dieser Angaben ist zu Gunsten des Warenflusses im Vorfeld nicht vollumfänglich möglich. Der Prüfungsdienst des Zolls überprüft deshalb in den Unternehmen die steuerlich relevanten Sachverhalte und berät in zoll-, verbrauchsteuer- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen.
Über 47.000 Unternehmen, darunter 1.308 Brennereien, werden von Karlsruhe aus betreut. In 2021 wurden durch Prüfungen 8,6 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert sowie rund 610.000 Euro an die Beteiligten erstattet.

Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Die Ahndung ist für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie Einfuhrverboten (z.B. Waffen, Artenschutz, Außenwirtschaftsrecht und Marken- und Produktpiraterie) zuständig. Bei reinen Steuerstrafverfahren hat die Ahndung die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft. Insgesamt wurden 2021 über 5.500 Straf- sowie 378 Bußgeldverfahren durch die zentrale Buß- und Strafsachenstelle eingeleitet und über 370.000 Euro Bußgelder verhängt. Dazu kommen die Beanstandungen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Die „Kleine Staatsanwaltschaft“ des Hauptzollamts Karlsruhe verhängte im Mai 2021 Geldbußen in Höhe von rund 44.000 Euro gegenüber einem Unternehmer aus dem Raum Karlsruhe, der zwei südosteuropäische Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigte. Im Juni konnte dank der guten deutsch-österreichischen Zusammenarbeit eine Bußgeldforderung von über 9.000 Euro zwei Monate vor Vollstreckungsverjährung durch die österreichischen Kollegen in Linz beigetrieben werden.

Ausbildungshauptzollamt und Personalgewinnungskampagne

Mehr als 2.200 junge Menschen begannen am 1. August 2021 ihre Ausbildung im mittleren bzw. ihr Studium im gehobenen Dienst beim Zoll.
Davon stellte das Ausbildungshauptzollamt Karlsruhe 64 Nachwuchskräfte ein, 36 im mittleren Dienst und 28 im gehobenen Dienst.
Für den Ausbildungsbeginn 1. August 2023 läuft bereits das Bewerbungsverfahren. Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium anstrebt, kann sich noch bis zum 15. September 2022 bewerben. Weitere Informationen zur Ausbildung und Einstellung finden Sie unter www.zoll-karriere.de.
Auch für Quereinsteiger und Angehörige anderer Verwaltungen bietet der Zoll im Rahmen einer externen Personalgewinnungskampagne freie Stellen unter www.zoll.de an.

Zusatzinformation: Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes Karlsruhe reicht vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie dem Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten und umfasst damit eine Fläche von gut 7.400 Quadratkilometern.~

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Pressesprecherin
Stephanie Henig
Telefon: 0721/1833-1071
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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