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Samstag, 21. Dezember 2024

Peter Boehringer: AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab

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Berlin (ots) –

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist noch keine vier Wochen her, dass wir als AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen mussten. Anfang Juli hatte er bereits öffentlich insinuiert, ‚Nicht allein der Verfassungsschutz‘ sei ‚dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken‘; und ‚Ich glaube, das sind Umstände [zur AfD], die auch die deutschen Wähler bei ihrer Entscheidung im Hinterkopf haben sollten‘ .

Auch die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.

Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen in Europa über ihre Regierungsschutz-Behörde schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats offensichtlich unwürdig. Haldenwang versucht, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Dass sich ein Geheimdienst derart in den demokratischen Willensbildungsprozess einmischt, dürfte in Demokratien einmalig sein – und natürlich rechtswidrig. Schon 1977 verbot das Bundesverfassungsgericht genau solches Verhalten ganz unmissverständlich (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). Und auch in der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.

Die im Juli und nun auch im August erneut amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang und die damit nun mehrfach öffentlich gezeigte rein politische Motivation der Amtsführung des BfV-Präsidenten sind skandalös. Sein Verhalten ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht.

Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter ,rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Der Präsident des BfV war hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von ,Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien. Ebensowenig konnte er erklären, welche dieser Erzählungen justiziabel seien oder eine die FDGO gefährdende, nicht mehr zulässige Meinungsäußerung …

Der seit längerem sich erhärtende Verdacht, das BfV operiere gegenüber der AfD vor allem in parteipolitischer Verleumdungskampagne, ist damit zur Gewissheit geworden: Sein Präsident ist nicht in der Lage, seine schweren Anschuldigungen wirklich faktenorientiert und objektiv nachvollziehbar zu begründen. Wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes gegen die AfD ‚i.A. Faeser‘ sind darum u.E. alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“

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Quelle: ots

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