Stuttgart (ots) –
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 26. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5700912) und 27. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5701077) Januar 2024
Dem 44-jährigen deutschen Tatverdächtigen wurde am 31. Januar 2024 der von der Staatsanwaltschaft Ulm beantragte Haftbefehl durch den zuständigen Haftrichter vom Amtsgericht Ulm eröffnet. Dies erfolgte aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Tatverdächtigen
in einem Krankenhaus. Dort befindet sich der Mann derzeit noch, bis sein Gesundheitszustand seine Verlegung ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg zulässt. Er schweigt bislang zum Tatvorwurf. Bei dem 44-Jährigen handelt es sich um einen Bundeswehrangehörigen im Krankenstand. Er stammt aus Nordrhein-Westfalen.
Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Ulm und das Landeskriminalamts Baden-Württemberg zu der Geiselnahme bzw. dem polizeilichen Schusswaffengebrauch, insbesondere die Rekonstruktion des Tatablaufs dauern in enger Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Ulm noch an. Weitere Auskünfte können zum jetzigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Ulm
Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger
Tel. 0731/189-1441
Polizeipräsidium Ulm
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Polizeihauptkommissar Joachim Schulz
Tel. 0731/188-1111
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Quelle: ots