Berlin (ots) –
Korrigierte Fassung der Meldung vom 24.05.2023 12:15. Bitte beachten Sie die geänderte Überschrift und die Änderungen am Anfang und Ende des Zitats.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat in einem TV-Interview und bei einer offiziellen BfV-Veranstaltung der AfD Extremismus unterstellt: „Wir beobachten eben schon, dass Teile der AfD dazu beitragen, eben auch Extremismus zu fördern in Deutschland, Hass und Hetze zu verbreiten.“
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel weisen die Vorwürfe des Verfassungsschutzpräsidenten auf das Schärfste zurück:
„Haldenwangs nebulöse Andeutungen sind rechtswidrig. Gleiches gilt für eine angedeutete Hochstufung. Denn die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein.
Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in diesem Jahr sowie den Wahlen im kommenden Jahr 2024 (Europäisches Parlament sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Saarland) verbietet sich in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess.
Es gibt in der AfD keine fortschreitende Radikalisierung. Deshalb haben wir den Verfassungsschutz gestern abgemahnt. Bei Zuwiderhandlung werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.“
10 Jahre AfD: Bereit für mehr.
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Quelle: ots