Berlin (ots) –
Onlinezugang: lediglich 105 statt 575 Leistungen. So lautet die Bilanz nach fünf Jahren Onlinezugangsgesetz (OZG). Statt wie 2017 beschlossen, bis zum Jahresende 2022 575 Leistungen und Behördenvorgänge bundesweit online verfügbar zu haben, sind es aktuell nur 105. Sogar der im vergangenen Jahr nachgelegte „OZG-Booster“ kam nicht ans Ziel. Mit dessen Hilfe sollen bis 31. Dezember wenigsten 115 besonders wichtige und bürgernahe Leistungen verfügbar gemacht werden. „Deutschland ist es damit nicht gelungen, seinen hinteren Platz im europaweiten E-Government zu verbessern. Bei den digitalen öffentlichen Diensten steht Deutschland in der EU in der aktuellen Erhebung auf Rang 18 und schneidet hiermit nach wie vor unterdurchschnittlich ab“, so der Bürokratieexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Dr. Klaus-Heiner Röhl, im aktuellen Behörden-Digimeter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Die nächste digitale Herausforderung steht bevor: Die EU will ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung schaffen. Der Weg zum sogenannten Single Digital Gateway sieht vor, dass bis Ende 2023 europaweit 75 Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein müssen. Auch dieses Ziel wird Deutschland sehr wahrscheinlich verfehlen.
Dazu der Geschäftsführer der INSM, Oliver Zander: „Wichtig ist, dass die Bundesregierung nun schnellstens einen Plan vorlegt, bis wann die 575 Leistungen endlich online sind.“
Den aktuellen Stand des Behörden-Digimeters finden Sie auf www.insm.de.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert.
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Quelle: ots