Singen (ots) –
Waldshut: Am 20. Januar 2024 versuchte eine 41-jährige deutsche Staatsangehörige mit dem, in der Schweiz zugelassenen Mercedes Benz Ihres Lebensgefährten über das Zollamt Waldshut einzureisen. Da die Frau nur einen Wohnsitz in Deutschland hat, wiesen die Zöllner sie darauf hin, dass sie mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug nicht in das Bundesgebiet einreisen darf. Daraufhin drehte sie um und fuhr zurück in die Schweiz.
Eine Stunde später wurde sie jedoch von einer Zollstreife im Stadtgebiet Waldshut erneut angetroffen. Auf Befragung gab sie an, über das benachbarte Zollamt Laufenburg eingereist zu sein.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die Sicherheit für die ermittelten Zollabgaben in Höhe von rund 4.300 Euro konnten von der Deutschen nicht gezahlt werden. Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm die Straf- und Bußgeldstelle in Karlsruhe.
Zusatzinformationen
Befindet sich der Wohnsitz in der EU, so darf nur im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EU einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn:
– das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers
benutzt wird (Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der
Benutzung in der EU aufhalten.)
– Sie das Fahrzeug bei einem professionellen
Vermietungsunternehmen gemietet haben. Das Fahrzeug muss jedoch
innerhalb von 8 Tagen wiederausgeführt werden.
– Das Firmenfahrzeug ausschließlich für die Ausführung einer im
Arbeitsvertrag vorgesehenen beruflichen Aufgabe oder für Fahrten
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz genutzt wird
Ist das nicht der Fall, entstehen beim Grenzübertriff die Einfuhrabgaben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 – 5251
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots