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Mittwoch, 27. November 2024

HZA-SI: ZOLL und Bundespolizei warnen vor Gefahren beim Silvesterfeuerwerk: Schon beim Kauf auf Sicherheit achten!

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Singen (ots) –

Zu einem gelungenen Jahreswechsel gehört für viele ein Feuerwerk genauso dazu, wie die Glückwünsche zum neuen Jahr. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden aber auch Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und importiert.

„Mit illegalem Feuerwerk gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die Gesundheit Unbeteiligter. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen.“ so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von unzulässigem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper werden sichergestellt. Grundsätzlich darf nur konformitätsbewertes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk importiert werden.

„Auch die Bundespolizei fahndet entlang der Grenze nach verbotenen Gegenständen im Rahmen der Überwachung einschlägiger Verbringungsverbote“, so die Sprecher der Bundespolizeiinspektion Konstanz. „So ist zum Beispiel der Besitz von Feuerwerkskörpern ohne das in Deutschland vom BAM zwingend vorgeschriebene CE-Zulassungszeichen verboten. Nach § 40 Sprengstoffgesetz besteht in diesem Fall der Verdacht eines Vergehens, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.“

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte auf Feuerwerkskörper verzichtet werden, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist oder die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper.html und
im aktuellen Flyer der Bundespolizei:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Downloads/pyrotechnik_flyer_file.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Zusatzinformationen

Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse unterstützt die Zollverwaltung die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, der Durchfuhr und des Verbringens explosionsgefährlicher Stoffe.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 – 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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