Singen (ots) –
Konstanz: Aktienzertifikate im Wert von insgesamt 100.000 CHF, umgerechnet über 103.000 EURO, fand der ZOLL am 06. Juni 2024 im Kofferraum eines 81-jährigen Schweizers bei einer Kontrolle am Zollamt Konstanz – Autobahn.
Die Frage der Zöllner nach mitgeführte Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln verneinte der Reisende. Bei der sich anschließenden Kontrolle des im Kanton Zürich zugelassenen Mercedes Benz fanden die Zöllner die Wertpapiere in einem Koffer im Kofferraum. Er hätte vergessen die Aktienzertifikate vor Reiseantritt aus dem Auto zu nehmen, so der Mann gegenüber den Kontrollbeamten.
„Mitgeführte Barmittel ab 10.000 EURO müssen bei der Einreise nach Deutschland beim ZOLL angemeldet werden.“ erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Neben Banknoten und Münzen gelten auch Aktien als Barmittel“. Gegen den Schweizer Bürger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und eine Sicherheit in Höhe von 13.000 EURO erhoben.
Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformation:
Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Neben Bargeld gelten auch übertragbare Inhaberpapiere, wie z.B. Solawechsel, Aktien, Zahlungsanweisungen, Schecks und Reiseschecks als Barmittel. Der Antrag kann online über das Zoll-Portal gestellt werden.
Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht anmeldet bzw. anzeigt oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben machen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Weiter Informationen finden sie unter www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 – 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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Quelle: ots