Stuttgart (ots) –
Stuttgarter Zollbeamte haben bei einem Transportunternehmen knapp 3.600 Euro Steuern für 824 Kilogramm Röstkaffee und 43,2 Liter Schaumwein erhoben. Die Firma wollte die gewerbliche Warensendung aus Luxemburg nach Rumänien transportieren, hatte aber kein verbrauchsteuerrechtliches Versandverfahren für die innergemeinschaftliche Sendung erstellen lassen. Auf der Autobahn A 8 stoppten zunächst Beamte der Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg den Kleintransporter und zogen die Zöllner zu der Kontrolle hinzu. Neben den Verbrauchsteuern kommt auf die Firma nun noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu.
Innerhalb der europäischen Union müssen für gewerbliche Transporte verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Tabakprodukte, Trinkalkohol oder Kaffee vor Beförderungsbeginn entsprechende Papiere bei den Zollbehörden ausgestellt werden, welche die Erhebung der betreffenden Steuerarten im Bestimmungsland garantieren. Für Privatpersonen gelten für den Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU hingegen Richtmengen, sofern die Waren für den privaten Ver- und Gebrauch befördert werden. So beträgt beispielsweise die Richtmenge für Zigaretten innerhalb der EU 800 St. pro Person und bei Kaffee bzw. kaffeehaltigen Waren zehn Kilogramm pro Person.
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