Winnenden (ots) –
Beschäftigte des Zollamts Winnenden haben eine Warensendung gestoppt, die ausschließlich aus Markenplagiaten bekannter Textilienhersteller bestand. Die Mutter des Warenempfängers hatte bereits im August die Abfertigung der Postsendung aus China beantragt. Bei der Beschau der Ware, für die ein Rechnungswert von knapp 100 Euro angegeben wurde, hatten die Zöllner schnell den Verdacht, dass es sich bei den acht Taschen, zwei Paar Schuhen, drei T-Shirts, einem Pullover, einer Kappe und einem Gürtel um Fälschungen bekannter Modelabel handelt. Das Zollamt setzte daraufhin die Überlassung der Waren aus und informierte die Inhaber der Markenrechte.
Mittlerweile liegen den Zoll die Rückmeldungen von acht unterschiedlichen Originalherstellern vor, welche aussagen, dass es sich bei den Waren erstens um Plagiate handelt und dass zweitens die Vernichtung der Fälschungen beantragt wird. Der Empfänger bleibt nun auf den Kosten für die im Internet bestellte Ware sitzen, zudem muss der Mann damit rechnen, dass die Orginalhersteller zivilrechtliche Schritte wegen der verbotenen Einfuhr einleiten.
Bereits vor wenigen Wochen hatten Beschäftigte des Zollamts Böblingen eine Postsendung mit einem kompletten Sommeroutfit bestehend aus Plagiaten angehalten. Wie auch in Böblingen hätte auch der Warenbesteller aus dem Rems-Murr-Kreis spätestens beim Warenwert seiner Order hellhörig werden müssen: der Wert der Originalwaren hätte eher bei 10.000 Euro statt der tatsächlich bezahlten 100 Euro gelegen.
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