Karlsruhe, Freudenstadt, Rhein-Pfalz-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis (ots) –
Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt mehrere Verstöße auf
Karlsruhe. Am Mittwoch, den 20. März 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfung der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe, welcher vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie dem Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten reicht, wurden 462 Personen von insgesamt 139 Firmen auf Baustellen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Vor Ort wurden 77 Sachverhalte aufgedeckt, die weitere Ermittlungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner nach sich ziehen werden. 28 Straf- und 35 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, darunter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots