Karlsruhe, Baden-Baden (ots) –
Acht Kilo Wasserpfeifentabak fand der ZOLL im Gepäck eines Einreisenden am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden.
Ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einer Zollkontrolle unterzogen.
Der Reisende war zuvor aus Tanger (Marokko) in das Bundesgebiet eingereist und nutzte den grünen Kanal.
Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten daraufhin den Mann. Das Gepäck wurde dann in der Röntgenanlage durchleuchtet und verdächtige Gegenständige festgestellt.
Dieser Verdacht bestätigte sich sodann bei der sich anschließenden händischen Kontrolle des Gepäcks.
Insgesamt konnten acht Kilogramm Wasserpfeifentabak aufgefunden werden.
Gegen den Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO eingeleitet.
Zudem musste der Beschuldigte, mangels Wohnsitz in Deutschland, eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe hinterlegen.
Zusatzinformation:
Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.
Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Durch Hinweistafeln werden Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert.
Den grünen Ausgang „anmeldefreie Waren“ dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die
– einfuhrabgabenfrei sind, – keinen Verboten und Beschränkungen
unterliegen und – für die keine Formalitäten erforderlich sind.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Pascal.Griesbach@zoll.bund.de
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