Karlsruhe (ots) –
Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe entdeckten am Zollamt Heidelberg in einem Paket mit Ziergegenständen des ostasiatischen Raumes sechs Elfenbeinfiguren aus dem 19. Jahrhundert.
Diese wurden von einem britischen Auktionshaus angeboten, erfolgreich ersteigert und per Post nach Deutschland geschickt.
Allerdings ist die Einfuhr von Elfenbein, auch bei einem Alter von über 100 Jahren, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, ohne vorherige Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz, verboten.
Der Empfänger der Postsendung konnte weder die zwingend notwendigen Artenschutzdokumente noch die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen für die Elfenbeinfiguren vorlegen, weshalb diese beschlagnahmt wurden.
„Generell steht Elfenbein bei Sammlern heute immer noch hoch im Kurs, auch wenn die Personen zumeist genau wissen, dass dies verboten ist.“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Der Handel mit artenschutzrelevanten Waren, wie z.B. Tigerknochen, Elfenbein und leider auch seltenen lebenden Tieren boomt weiterhin. Außerdem bringen Touristen gerne das ein oder andere Souvenir aus dem Urlaub mit, darunter geschützte Korallen, in Alkohol eingelegte Reptilien oder auch ein komplettes Fell. Der Kreativität sind hier keinerlei Grenzen gesetzt, sehr zum Leidwesen der Tiere.“
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php oder in der kostenlosen „Zoll und Reise“ App.
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Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
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