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Mittwoch, 27. November 2024

HZA-KA: Das Hauptzollamt Karlsruhe stellt seine Jahresbilanz vor/ Über 7.9 Milliarden Euro Haushaltseinnahmen erwirtschaftet

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Karlsruhe (ots) –

In 2022 flossen dem Staat über die Zollverwaltung über 163 Milliarden Euro an Einnahmen zu. Das Hauptzollamt Karlsruhe trug hierzu mit eigenen Einnahmen in Höhe von 7,9 Milliarden Euro an Steuern und Zöllen bei.
Sehr zufrieden mit der guten Bilanz für das abgelaufene Jahr zeigt sich die Leiterin des Hauptzollamts, Dr. Ulrike Berg-Haas. Diese beruht auf dem täglichen Einsatz von über 900 engagierten und motivierten Mitarbeitern.

Steuererhebung

Neben der Einfuhrumsatzsteuer mit 3,2 Milliarden Euro, die für den Import von Waren aus dem Drittland erhoben wird, waren die Verbrauchsteuern mit insgesamt 4,5 Milliarden Euro, allen voran die Energiesteuer mit knapp 3,7 Milliarden Euro, die größte Einnahmequelle.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Die Karlsruher Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2022 über 1.900 Prüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt, teilweise auch im Rahmen bundesweiter Schwerpunktprüfungen. Im Fokus standen dabei vor allem Branchen, die für Schwarzarbeit besonders anfällig sind, wie beispielsweise das Baugewerbe, das Friseurhandwerk oder das Personenbeförderungsgewerbe.

2022 wurden im Bezirk in Folge von Strafverfahren Geldstrafen von 1,87 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von fast 40 Jahren durch die Gerichte verhängt. Die ermittelte Schadenssumme beläuft sich auf rund 24,2 Millionen Euro Sozialversicherungsschaden.

Bekämpfung des Zigaretten-, und Waffenschmuggels
Im Rahmen von Kontrollen durch die Kontrolleinheit Verkehrswege bzw. den Kontrollbeamtinnen und Beamten des Hauptzollamts am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden konnten in 2022 über 29.400 unversteuerte Zigaretten (Stück) und über 750 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt werden. Darüber hinaus mussten im Jahr 2022 über 130.000 versteuerte Zigaretten (Stück, entspricht 650 Stangen Zigaretten) nachversteuert werden:
„Im Rahmen des Reiseverkehrs ist es möglich, 200 Zigaretten als sogenannte Freimengen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat mitzubringen. Wird diese Menge überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.“, so Frau Anne Deubel, Sprecherin des HZA Karlsruhe.

Im Bereich des Waffenschmuggels mussten insgesamt 10 als Waffen eingestufte Gegenstände beschlagnahmt werden. Besonders interessant war dabei der Fund eines sog. Feuerwerfers am Zollamt Baden-Baden.
„Wir stellen immer wieder fest, dass es vielen gar nicht bewusst ist, dass sie einen verbotenen Gegenstand bei sich tragen. Das schützt jedoch nicht davor, dass die Waffe beschlagnahmt werden muss.“ so Frau Deubel.

Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs
In 2022 wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden in vier Fällen festgestellt, dass mitgeführtes Bargeld, in Summe 102.831 Euro, nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Gegen die Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- oder ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.
Werden mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht angemeldet oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben gemacht, so handelt die Person ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Hintergrund dieser Regelung ist die Bekämpfung von Geldwäsche und das Verhindern von möglichen Finanzierungen terroristischer Vereinigungen.

Warenabfertigung

Im Jahr 2022 stellten die Zöllnerinnen und Zöllner an den sechs Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe in über 3.800 Fällen gefälschte Waren, vorrangig aus China, Hongkong und Thailand sicher.
Zwei große Sendungen wurden hierbei an den Zollämtern Karlsruhe und Bruchsal beschlagnahmt.
Es handelte sich um 1.200 Stück Innenringe für Wälzlager und über 1.900 gefälschte Gesellschaftsspiele, die jeweils auf dem Postweg aus China ankamen.

Prüfungsdienst

In 2022 wurden durch Prüfungen rund 3,18 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert sowie ca. 410.000 Euro an die Wirtschaftsbeteiligten zu-rückerstattet.
Nahezu 49.000 Unternehmen, darunter 1.095 Brennereien, werden vom Prüfungsdienst des Hauptzollamts Karlsruhe betreut.
Zollprüferinnen und Prüfer halten in Im- und Exportunternehmen ihr geschultes Auge auf abgabenrechtlich relevante Warenbewegungen und können dadurch Abweichungen zu ursprünglichen Zollabfertigungen feststellen, die zu Nacherhebungen oder Erstattungen führen können.
Auch inländische Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, lagern oder verwenden, werden von den Beamtinnen und Beamten des Prüfungsdienstes überwacht. Steuerfestsetzungen beruhen oftmals auf Angaben, die der Beteiligte selbst gemacht hat. Eine abschließende Überprüfung dieser Angaben ist zu Gunsten des Warenflusses im Vorfeld nicht vollumfänglich möglich. Der Prüfungsdienst des Zolls überprüft deshalb in den Unternehmen die steuerlich relevanten Sachverhalte im Nachgang und berät in zoll-, verbrauchsteuer- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen.

Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten

Insgesamt wurden in 2022 über 5.000 Straf- sowie 490 Bußgeldverfahren durch die zentrale Straf- und Bußgeldstelle eingeleitet und über 240.000 Euro Bußgelder verhängt.
Die Ahndung ist für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie Einfuhrverboten (z.B. Waffen, Artenschutz, Außenwirtschaftsrecht und Marken- und Produktpiraterie) zuständig. Bei reinen Steuerstrafverfahren hat die Ahndung eines Hauptzollamtes die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft. Dazu kommen die Beanstandungen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
Mit der Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S.1066) wurden die Verfahrensrechte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitert. Die Änderungen traten am 18. Juli 2019 in Kraft.
Somit gibt es nun im Strafverfahren die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, unter bestimmten Voraussetzungen die Ermittlungsbefugnisse an die Behörden der Zollverwaltung abzugeben.
Das bedeutet, dass nach Abgabe durch die Staatsanwaltschaft die Behörden der Zollverwaltung das Ermittlungsverfahren nach § 14a SchwarzArbG selbstständig durchführen und dabei die Rechte und Pflichten wahrnehmen, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen, sofern die Tat ausschließlich eine Straftat nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721/1833 – 1070
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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