Karlsruhe (ots) –
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
„Unsere Arbeit trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei.“ erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit. Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
Im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmte 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.
Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Karlsruhe daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten.
„Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören! Deshalb lautet die Devise: Nehmen Sie von Ihren Reisen Eindrücke mit, aber keine Souvenirs!“, so Holm abschließend.
Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich „Reisen“.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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