Heilbronn (ots) –
Heilbronn/Tauberbischofsheim
Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im 5.500 quadratkilometergroßen Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn waren 25 FKS Beschäftigte aus Heilbronn und vom Standort in Tauberbischofsheim im Einsatz.
Sie überprüften von nachmittags bis in die frühen Morgenstunden des Sonntags insgesamt 24 Betriebe und die darin beschäftigten 90 Personen. Die Einsatzorte lagen u.a. in Öhringen, in der Heilbronner Innenstadt, in Neckarsulm sowie in mehreren Heilbronner Landkreiskommunen wie Bad Rappenau und Massenbachhausen sowie in Ludwigsburg und verschiedenen Ludwigsburger Landkreiskommunen sowie in Crailsheim und Schwäbisch Hall.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig
– in fünf Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a
Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt,
– in zwei Fällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen
Mindestlohnvorschriften,
– bei einem Prüffall Anhaltspunkte auf Leistungsmissbrauch,
– in sechs Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale
Ausländerbeschäftigung und
– in 20 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Verstöße wie
Sofortmeldepflichtverstöße oder Verstöße gegen
arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.
„Durch die Schwerpunktprüfung ergaben sich in unserem Zuständigkeitsbezirk insgesamt 28 Sachverhalte, denen wir mittels weiterführenden Prüfungen nachgehen werden,“ fasst Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn die präventive Maßnahme zum derzeitigen Zeitpunkt zusammen. Nach aktuellem Stand wurden bereits drei Strafverfahren und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Es schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, bei denen die in 22 Fällen vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
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Quelle: ots