Heilbronn (ots) –
Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn stellten Ende vergangener Woche 13.068 Kilogramm Röstkaffee sicher.
Bei der verdachtsunabhängigen Zollkontrolle vormittags auf der Bundesautobahn 6 in Höhe von Bad Rappenau entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner auf der Ladefläche die tonnenschwere koffeinhaltige Fracht.
Befragt nach anmeldepflichtigen Waren hatte der 61-jährige Lkw-Fahrer zu Beginn der Kontrolle verneint, solche mitzuführen. Da er für den gewerblichen Transport der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch nicht die in Deutschland vor Transportbeginn abzugebenden Dokumente (Kaffeesteuerdurchfuhranzeige) nachweisen konnte, eröffneten die Kontrollbeamten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren.
Der Steuerwert des sichergestellten Kaffees beträgt mehr als 28.500 Euro. Der Vorgang wurde für die weiteren Ermittlungen an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle abgegeben.
Zusatzinformation:
Die Kaffeesteuer zählt zu den nicht harmonisierten Verbrauchsteuern in der EU.
Das bedeutet, dass nicht alle Mitgliedstaaten eine Kaffeesteuer erheben.
Die Kaffeesteuerdurchfuhranzeige, die vor Beginn des Transits durch das deutsche Steuergebiet beim Hauptzollamt Stuttgart abzugeben ist, gewährleistet, dass gewerbliche kaffeesteuerpflichtige Transporte in dem EU-Land ordnungsgemäß besteuert werden können, für das sie bestimmt sind.
Der Betrag der erhobenen Kaffeesteuer beträgt in Deutschland seit 2016 in etwa jährlich rund eine Milliarde Euro.
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Hauptzollamt Heilbronn
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Marcel Schröder
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Quelle: ots