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Mittwoch, 27. November 2024

HZA-KA: Dopingmittel, Drogen und ein verbotenes Messer / Karlsruher Zöllner werden mehrfach fündig

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Karlsruhe (ots) –

Eine Routinekontrolle am 23.08.2022 auf der BAB 5 war für die Beschäftigten des Hauptzollamts Karlsruhe ein voller Erfolg.

Neben einer großen Menge an Dopingmitteln wurden bei der Maßnahme auch kleinere Mengen Marihuana, Kokain und Ecstasy festgestellt; außerdem Haschisch und ein verbotenes Butterflymesser.

Bei der Überprüfung eines PKWs mit italienischem Kennzeichen stellten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege eine große Anzahl an Dopingmitteln, in Form von Ampullen und Tabletten, fest. Darunter 126 Tabletten von Arzneimitteln, die zum Drogen- und Dopingmissbrauch geeignet sind, 16 Insulinspritzen, 5 Insulin-Pens und 16 Ampullen verschiedenster Steroide, welche ein Wachstumshormon (hGH) enthalten.

Die aufgegriffenen Mittel überschritten dabei die erlaubten Grenzwerte der Wirkstoffe mitunter um mehr als ein 100-faches. Allein das enthaltene Wachstumshormon in den Ampullen lag bei 1000mg, obwohl der Wert der erlaubten „geringen Menge“ bei maximal 16 mg liegt. Die konkrete Festsetzung dieser „nicht geringen Menge“ für jeden einzelnen Stoff erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV).

Darüber hinaus hatten die Insassen des Fahrzeugs, die beide in Deutschland wohnhaft sind, knapp 1 Gramm Marihuana, 3 Gramm Kokain und 2,5 Gramm Ecstasy bei sich.

Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Einfuhr von Waren, die dem Anti-Doping-Gesetz und dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, eingeleitet. Die Ermittlungen werden zuständigkeitshalber nunmehr im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.

Diese veranlassten sofort die Durchsuchung der Wohnung des mutmaßlichen Haupttäters in NRW. In der Wohnung wurden weitere Dopingmittel, eine größere Menge Marihuana und Bargeld im vierstelligen Bereich aufgefunden und beschlagnahmt.

Parallel hierzu hatte bei einer anderen Fahrzeugkontrolle Zollhündin Jara den richtigen Riecher: So konnten 43 Gramm Haschisch und ein Butterflymesser sichergestellt werden. Außerdem bestand der Verdacht, dass sich die beiden Insassen des Wagens möglicherweise illegal in Deutschland aufhalten, weshalb die Bundespolizei konsultiert wurde, die nun alle weiteren Maßnahmen und Ermittlungen übernimmt.

Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen an.

Zusatzinformation:

Zum Schutz der Bevölkerung vor schweren gesundheitlichen Risiken unterliegen bestimmte Arzneimittel und Wirkstoffe neben den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) zusätzlich den strengen Verbotsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG). Diese sollen den gefährlichen Missbrauch von Arzneimitteln verhindern und zugleich die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sichern.
Gemäß § 2 Abs. 3 AntiDopG ist bereits der Besitz und das Verbringen nach oder durch Deutschland von bestimmten Dopingmitteln in nicht geringer Menge verboten, wenn sie zum Doping beim Menschen im Sport bestimmt sind.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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